Bava Kamma 66

Kapitel 66

א כיון דמשעבד ליה לניזק לאו כל כמיניה א"ל אינו מכור
1 ist er dazu nicht berechtigt, da der Geschädigte auf ihn Anspruch hat? Dieser erwiderte: Der Verkauf ist ungültig. –
ב והתניא מכרו מכור חוזר וגובהו וכי מאחר שחוזר וגובהו למה מכור לרידיא
2 Es wird ja aber gelehrt, wenn er ihn verkauft hat, sei der Verkauf gültig!? – Er kann [vom Käufer] einfordern. – Welchen Zweck hat der Verkauf, wenn er ihn von ihm einfordern kann!? – Hinsichtlich des Pflügens. –
ג ש"מ לוה ומוכר מטלטלין ב"ד גובין לו מהם שאני התם דכמאן דעשאו אפותיקי דמי
3 Hieraus wäre demnach zu entnehmen, daß, wenn jemand Geld borgt und seine Mobilien verkauft, das Gericht sie [vom Käufer] einfordere!? – Anders ist es hierbei, denn es ist ebenso, als würde er ihn ihm verhypotheziert haben. –
ד והאמר רבא עשה עבדו אפותיקי ומכרו ב"ח גובה הימנו שורו אפותיקי ומכרו אין ב"ח גובה הימנו
4 Raba sagte ja aber, wenn jemand einen Sklaven verhypotheziert und ihn verkauft hat, könne der Gläubiger von ihm einfordern, und wenn er seinen Ochsen verhypotheziert und ihn verkauft hat, könne der Gläubiger von ihm nicht einfordern!? –
ה עבד מ"ט משום דאית ליה קלא האי נמי כיון דנגח קלא אית ליה דתורא נגחנא קרו ליה
5 Einen Sklaven wohl deshalb, weil dies bekannt ist, ebenso ist es auch hierbei bekannt, da er gestoßen hat; man nennt ihn einen stößigen Ochsen.
ו תני רב תחליפא בר מערבא קמיה דרבי אבהו מכרו אין מכור הקדישו מוקדש
6 R. Taḥlipha aus dem Westen rezitierte vor R. Abahu: Hat er ihn verkauft, so ist der Verkauf ungültig, hat er ihn dem Heiligtume geweiht, so ist die Weihung gültig. –
ז מכרו מאן אילימא מזיק מכרו אין מכור מני ר"ע היא דאמר הוחלט השור והקדישו מוקדש אתאן לרבי ישמעאל דאמר יושם השור בב"ד
7 Wer soll ihn verkauft haben: wollte man sagen, der Schädiger, so vertritt ja die Lehre, wenn er ihn verkauft hat, sei der Verkauf ungültig, die Ansicht R. A͑qibas, welcher sagt, der Ochs falle [dem Geschädigten] zu, und die Lehre, wenn er ihn geweiht hat, sei die Weihung gültig, die Ansicht R. Jišma͑éls, welcher sagt, der Ochs müsse bei Gericht geschätzt werden!?
ח אלא ניזק מכרו אינו מכור מני רבי ישמעאל הקדישו מוקדש אתאן לר"ע
8 Und wollte man sagen, der Geschädigte, so vertritt ja die Lehre, wenn er ihn verkauft hat, sei der Verkauf ungültig, die Ansicht R. Jišma͑éls, und die Lehre, wenn er ihn geweiht hat, sei die Weihung gültig, die Ansicht R. A͑qibas!? –
ט לעולם מזיק ודברי הכל מכרו אינו מכור אפילו לרבי ישמעאל דהא משעבדא ליה לניזק
9 Tatsächlich der Schädiger, und zwar nach beider Ansicht; hat er ihn verkauft, so ist der Verkauf ungültig, selbst nach R. Jišma͑él, da der Geschädigte auf ihn Anspruch hat;
י הקדישו מוקדש אפילו לר"ע משום דר' אבהו דא"ר אבהו גזירה שמא יאמרו הקדש יוצא בלא פדיון:
10 hat er ihn geweiht, so ist die Weihung gültig, selbst nach R. A͑qiba, wegen der Lehre R. Abahus, denn R. Abahu sagte, es sei zu berücksichtigen, man könnte sagen, Geheiligtes könne unausgelöst entheiligt werden.
יא ת"ר שור תם שהזיק עד שלא עמד בדין מכרו מכור הקדישו מוקדש שחטו ונתנו במתנה מה שעשה עשוי משעמד בדין מכרו אינו מכור הקדישו אינו מוקדש שחטו ונתנו במתנה לא עשה ולא כלום
11 Die Rabbanan lehrten: Wenn ein nicht verwarnter Ochs Schaden angerichtet hat, so ist, wenn er ihn vor der Gerichtsverhandlung verkauft hat, der Verkauf gültig, dem Heiligtume geweiht hat, die Weihung gültig, geschlachtet oder verschenkt hat, was geschehen ist, gültig. Wenn er ihn aber nach der Gerichtsverhandlung verkauft hat, so ist der Verkauf ungültig, geweiht hat, die Weihung ungültig, geschlachtet oder verschenkt hat, was geschehen ist, ungültig.
יב קדמו בעלי חובות והגביהו בין חב עד שלא הזיק בין הזיק עד שלא חב לא עשו ולא כלום לפי שאין משתלם אלא מגופו
12 Wenn Gläubiger zuvorgekommen sind und ihn eingefordert haben, so haben sie, einerlei ob die Schuld früher datiert als die Schädigung oder die Schädigung früher datiert als die Schuld, nichts erreicht, weil die Ersatzleistung dinglich zu erfolgen hat.
יג מועד שהזיק בין שעמד בדין בין שלא עמד בדין מכרו מכור הקדישו מוקדש שחטו ונתנו במתנה מה שעשה עשוי קדמו בעלי חובות והגביהו בין חב עד שלא הזיק בין הזיק עד שלא חב מה שעשה עשוי לפי שאין משתלם אלא מן העלייה:
13 Wenn ein verwarnter Ochs Schaden angerichtet hat, so ist, wenn er ihn verkauft hat, einerlei ob vor der Gerichtsverhandlung oder nach der Gerichtsverhandlung, der Verkauf gültig, wenn er ihn dem Heiligtume geweiht hat, die Weihung gültig, wenn er ihn geschlachtet oder verschenkt hat, was geschehen ist, gültig. Wenn Gläubiger zuvorgekommen sind und ihn eingefordert haben, so ist, einerlei ob die Schuld früher datiert als die Schädigung, oder die Schädigung früher datiert als die Schuld, was geschehen ist, gültig, weil der Ersatz persönlich zu erfolgen hat.
יד אמר מר מכרו מכור לרדיא
14 Der Meister sagte: Wenn er ihn &c. verkauft hat, der Verkauf gültig. Hinsichtlich des Pflügens.
טו הקדישו מוקדש משום דרבי אבהו
15 «Geweiht hat, die Weihung gültig.» Wegen der Lehre R. Abahus.
טז שחטו ונתנו במתנה מה שעשה עשוי בשלמא נתנו במתנה מה שעשה עשוי לרדיא אלא שחטו ליתי ולשתלם מבשריה
16 «Geschlachtet oder verschenkt hat, was geschehen ist, gültig.» Sollte er doch kommen und die Entschädigung vom Fleische einfordern!?
יז דתניא חי אין לי אלא חי שחטו מנין ת"ל ומכרו את השור מ"מ
17 Es wird nämlich gelehrt:<i>Lebenden</i>; ich weiß dies nur von dem Falle, wenn er noch lebt, woher dies von dem Falle, wenn er ihn geschlachtet hat? Es heißt:<i>so sollen sie den Ochsen verkaufen</i>, in jedem Falle.
יח אמר רב שיזבי לא נצרכא אלא לפחת שחיטה
18 R. Šezbi erwiderte: Dies bezieht sich auf die Wertverminderung durch das Schlachten.
יט אמר רב הונא בריה דרב יהושע זאת אומרת המזיק שעבודו של חבירו פטור
19 R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß, wenn jemand das, was einem anderen eine Sicherheit bietet, beschädigt, er frei sei. –
כ פשיטא מהו דתימא התם הוא דא"ל לא חסרתיך ולא מידי דא"ל זיקא בעלמא הוא דשקלי מינך אבל בעלמא ליחייב קמ"ל
20 Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, dies gelte nur hierbei, weil er zu ihm sagen kann, er habe ihm nichts weiter als einen Hauch genommen, in anderen Fällen aber sei er ersatzpflichtig, so lehrt er uns. –
כא הא נמי רבה אמרה דאמר רבה השורף שטרותיו של חבירו פטור
21 Aber auch dies hat ja bereits Rabba gesagt, denn Rabba sagte, wer Schuldscheine eines anderen verbrennt, sei ersatzfrei!? –
כב מהו דתימא התם הוא דא"ל ניירא בעלמא קלאי מינך אבל היכא דחפר בה בורות שיחין ומערות ליחייב קמ"ל דהא הכא כמאן דחפר בה בורות שיחין ומערות דמי וקאמר מה שעשה עשוי
22 Man könnte glauben, dies gelte nur von diesem Falle, weil er zu ihm sagen kann, er habe ihm nur ein Stück Papier verbrannt, wenn er aber ein Grundstück durch Graben von Gruben, Graben und Höhlen zerstört, sei er ersatzpflichtig, so lehrt er uns. Dies ist ebenso, als würde man ein Grundstück durch Graben von Gruben, Graben und Höhlen zerstören, und er lehrt, daß die Handlung gültig sei.
כג קדמו בעלי חובות והגביהו בין חב עד שלא הזיק בין הזיק עד שלא חב לא עשה ולא כלום לפי שאין משלם אלא מגופו
23 «Wenn Gläubiger zuvorgekommen sind und ihn weggenommen haben, so haben sie, einerlei ob die Schuld früher datiert als die Schädigung oder die Schädigung früher datiert als die Schuld, nichts erreicht, weil die Ersatzleistung dinglich zu erfolgen hat.»
כד בשלמא הזיק עד שלא חב ניזקין קדמו אבל חב עד שלא הזיק ב"ח קדים
24 Allerdings, wenn die Schädigung früher datiert als die Schuld, der Geschädigte ist dann vorberechtigt, wenn aber die Schuld früher datiert als die Schädigung, ist ja der Gläubiger vorberechtigt!?