יג מועד שהזיק בין שעמד בדין בין שלא עמד בדין מכרו מכור הקדישו מוקדש שחטו ונתנו במתנה מה שעשה עשוי קדמו בעלי חובות והגביהו בין חב עד שלא הזיק בין הזיק עד שלא חב מה שעשה עשוי לפי שאין משתלם אלא מן העלייה:
13 Wenn ein verwarnter Ochs Schaden angerichtet hat, so ist, wenn er ihn verkauft hat, einerlei ob vor der Gerichtsverhandlung oder nach der Gerichtsverhandlung, der Verkauf gültig, wenn er ihn dem Heiligtume geweiht hat, die Weihung gültig, wenn er ihn geschlachtet oder verschenkt hat, was geschehen ist, gültig. Wenn Gläubiger zuvorgekommen sind und ihn eingefordert haben, so ist, einerlei ob die Schuld früher datiert als die Schädigung, oder die Schädigung früher datiert als die Schuld, was geschehen ist, gültig, weil der Ersatz persönlich zu erfolgen hat.